Wir über uns

Amtstierärzte - Partner für Verbraucher und Tiere; Aufgaben und Tätigkeitsfelder

(mit freundlicher Genehmigung des BbT – Bundesverband beamteter Tierärzte)

BbT

Amtstierärzte und amtliche Tierärzte sind an wichtigen Schnittstellen zur Gesunderhaltung und zum Schutz der Tiere und zur Steigerung der Güte von Lebensmitteln, die von Tieren gewonnen werden, tätig. Zur Beherrschung möglicher Gefahren nehmen Spezialisten Überwachungsaufgaben für Tier und Mensch wahr.

Allgemeines:

In der Bundestierärzteordnung sind die Aufgaben der Tierärztinnen und Tierärzte folgendermaßen festgelegt:

"Der Tierarzt ist berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes beizutragen, den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen und auf eine Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinzuwirken."

Aus dieser Formulierung ergibt sich, dass dem tierärztlichen Beruf neben der auf das einzelne kranke Tier oder auf ganze kranke Tierbestände bezogenen Tätigkeit auch sehr wichtige Aufgaben von allgemeiner gesundheitlicher und volkswirtschaftlicher Bedeutung zufallen. Diese sind in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften geregelt. Die meisten dieser Rechtsvorschriften sind mit der Verwirklichung des gemeinsamen Binnenmarktes seit dem 1. Januar 1993 EU-einheitlich geregelt.
Das heißt, dass die Amtstierärzte in den Veterinärbehörden der Mitgliedstaaten z.B. die gleichen hygienischen Anforderungen an ihre Fleischereien zu stellen haben, wie dies in Deutschland der Fall ist. Ebenso werden die anzeigepflichtigen Tierseuchen in allen Mitgliedstaaten auf gleiche Weise bekämpft.

Vor über 100 Jahren wurden derartige öffentliche Aufgaben der Tierärzte in Gesetzen verankert, nämlich im Rinderpestgesetz von 1869, im Viehseuchengesetz von 1880 und im Fleischbeschaugesetz von 1900. Seither begann der amtstierärztliche Dienst mehr und mehr Gestalt anzunehmen. Heute gliedert er sich in folgende grundlegende Aufgabengebiete:

  • Verhütung und Bekämpfung von Tierkrankheiten, die eine Gefahr für die Tierbestände darstellen oder auf den Menschen übertragen werden können
  • Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes
  • Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere sowie Verhütung von Leiden
  • Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft
  • Erhaltung und Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft
  • Schutz der Umwelt vor schädlichen Einflüssen, die von Tieren sowie tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehen können

Aufgrund unseres föderalen Staatssystems sind die Strukturen der Veterinärverwaltung in den einzelnen Bundesländern nicht einheitlich. In den meisten Bundesländern verrichten die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte ihren Dienst bei den Kreisen und kreisfreien Städten in den Ämtern für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen.

Die Untersuchung von Lebensmitteln tierischer Herkunft wie Fleisch, Milch, Eier, Fisch, Schalen-, Krusten- und Weichtiere sowie Erzeugnissen daraus erfolgen ebenso wie diagnostische Untersuchungen zur Abklärung von Tierkrankheiten und Tierseuchen in modern eingerichteten Veterinäruntersuchungsämtern, von denen es in großen Bundesländern mehrere gibt. In diesen Landesuntersuchungsämtern sind teilweise mehrere Fachdisziplinen zusammengefasst.

Die nachfolgend geschilderten vielfältigen Arbeitsbereiche des Amtstierärztlichen Dienstes sind oft eng miteinander verzahnt. So können z.B. bei der Untersuchung und Beurteilung von Wurst neben lebensmittelrechtlichen auch fleischhygiene-, seuchen- oder arzneimittelrechtliche Fragen entstehen, die einer fachlich zusammengefassten Beantwortung bedürfen. Aufgrund ihres vielseitigen Fachwissens besitzen die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte den umfassenden Überblick über solche Zusammenhänge, um die notwendigen Maßnahmen schnell und effektiv treffen zu können.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser kurzen Darstellung einen Einblick in das umfassende Aufgabengebiet des Amtstierärztlichen Dienstes geben zu können. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Veterinäramt. Die dort tätigen Amtstierärztinnen und Amtstierärzte helfen Ihnen gerne weiter.

 

Tierseuchenbekämpfung

Tierseuchenbekämpfung

Tierseuchenbekämpfung

Die Tierseuchenbekämpfung beinhaltet:

  • regelmäßige Kontrollen auf Seuchenfreiheit
  • lückenlose Tierkennzeichnung durch Ohrmarken
  • europaweites, EDV-gestütztes Melde- und Berichtswesen
  • schnelle Diagnose bei Seuchenverdacht
  • Krisenmanagement beim Auftreten gefährlicher Seuchen
  • sichere Tierkörperbeseitigungsanstalten

Die Tierseuchenbekämpfung, vor allem die Bekämpfung der vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten (Zoonosen), ist nach wie vor eine der wichtigsten Aufgaben des amtstierärztlichen Dienstes. Früher gefürchtete Tierseuchen wie Tuberkulose, Brucellose, Maul- und Klauenseuche, Tollwut, Geflügelpest und Leukose haben inzwischen durch intensive Anstrengungen der Veterinärverwaltung ihre Schrecken verloren.

Andere Seuchen und Krankheiten machen den Amtstierärztinnen und Amtstierärzten jedoch nach wie vor große Sorgen und viel Arbeit. Salmonellose, Schweinepest, der in letzter Zeit vieldiskutierte "Rinderwahnsinn" (BSE) und die MKS stellen die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte vor umfangreiche aber gleichermaßen interessante Aufgaben.

Ein wichtiges Instrumentarium zur Tierseuchenbekämpfung ist die exakte und rechtzeitige Diagnostik. Deshalb werden regelmäßige Blut- und Milchuntersuchungen in allen Rinder- und Schweinebeständen vorgenommen. Verdächtige verendete Tiere werden einer Sektion und unterschiedlichsten Laboruntersuchungen zugeführt, um frühzeitig eine Seuchengefahr zu erkennen und tierhaltende landwirtschaftliche Betriebe vor wirtschaftlichen Schäden zu schützen.

Eine lückenlose Tierkennzeichnung durch Ohrmarken und die Erfassung in zentralen Datenbanken mit jederzeitiger Zugriffsmöglichkeit ist heute für erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung ebenso unerlässlich wie ein EDV-gestütztes Melde- und Berichtswesen.

Ein wichtiges Glied in der Kette seuchenverhindernder Maßnahmen stellt eine gut funktionierende Tierkörperbeseitigung dar. Sie dient der Entsorgung von toten Tieren, Schlachtabfällen, verdorbenen Lebensmitteln tierischer Herkunft und anderen Stoffen, die seuchenhygienisch bedenklich sein können. Dies geschieht nach den Bestimmungen des Tierkörperbeseitigungsgesetzes in den einzelnen Bundesländern in modern ausgestatteten Tierkörperbeseitigungsanlagen, die der amtstierärztlichen Überwachung unterliegen.

Tierschutz

Tierschutz

Tierschutz

Der Tierschutz hat in den letzten Jahren - nicht zuletzt durch die ausführliche Diskussion in der Öffentlichkeit - einen hohen Stellenwert erhalten. Er stellt die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte vor anspruchsvolle und zeitaufwändige Aufgaben, die neben dem Fachwissen ein besonderes Geschick im Umgang mit den Tieren erfordern. Landwirtschaftliche Tierhaltungen, Schlachthöfe und Tiertransporte sind ebenso zu überwachen wie Tierversuchseinrichtungen, Zoohandlungen und Zirkusbetriebe.

Auch die für den gewerblichen Umgang mit Tieren erforderliche Erlaubniserteilung setzt eine genaue Überprüfung der Haltungsbedingungen und der verantwortlichen Personen voraus. Nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind so z.B. Reit- und Fahrbetriebe, Tierpensionen, aber auch private Hunde- und Katzenzuchten erlaubnispflichtig.

Neben diesen Aufgaben macht allerdings die Ermittlung und Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz einen wesentlichen Teil der Tagesarbeit aus. Häufig geht es dabei um nicht artgerechte Tierhaltungen, die oftmals durch Privatpersonen oder durch Tierschutzvereine, zu denen das Veterinäramt einen guten Kontakt unterhält, angezeigt werden. Aggressionszuchten, tierschutzwidrige Zuchtbedingungen, ungenügende Erziehung und mangelhafte Haltung führen bei Hunden zu aggressivem Verhalten. Dies gilt es zu verhindern.
Darüber hinaus werden die Amtstierärzte bei der Beurteilung der Aggressivität von Hunden herangezogen, um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Tierschutz und öffentliche Sicherheit gehen somit Hand in Hand.

Um Fehler in der Tierhaltung zu vermeiden, müssen Baupläne für Tierstallungen oder Tierheime den Amtstierärztinnen und Amtstierärzten zur Begutachtung hinsichtlich tierschutzgerechter und gesunder Haltungsbedingungen vorgelegt werden.

Im Bereich der Tierzucht ergibt sich eine Mitwirkung des amtstierärztlichen Dienstes bei der Beaufsichtigung der Besamungsstationen für Pferde, Rinder und Schweine, sowie in den Körkommissionen für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen.

Zusammengefasst beinhaltet der Tierschutz
durch die Amtstierärztinnen und -tierärzte:

  • Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch Überwachung und Beaufsichtigung von Nutztierhaltungen und Heimtierhaltungen
  • Verhütung von Tierleiden durch Ermittlung und Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz
  • Kontrolle von Tiertransporten
  • Aufklärung über artgerechte Tierhaltung

 

Lebensmittelüberwachung

Der Schutz der Verbraucher vor möglichen Gefahren, die von Lebensmitteln tierischen Ursprungs ausgehen können, gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte.
Gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel können nur von gesunden und einwandfrei gehaltenen Tieren gewonnen werden und daher beginnt die amtstierärztliche Lebensmittelüberwachung bereits im Stall. Sie muss sich im Anschluss daran lückenlos über alle Verarbeitungs- und Vermarktungsstufen bis hin zum Kauf durch den Endverbraucher erstrecken.

So ist es die Aufgabe des amtstierärztlichen Dienstes und der mit ihm zusammenarbeitenden Lebensmittelkontrolleure und der Untersuchungsämter, sowohl die Rohstoffe und Erzeugnisse zu überprüfen und zu analysieren, als auch darauf zu achten, dass in allen lebensmittelverarbeitenden Betrieben die einschlägigen Hygienevorschriften eingehalten werden. Dies geschieht in Form von regelmäßig durchzuführenden Betriebsbesichtigungen und Probenentnahmen, z.B. auf Salmonellen.

Alle Lebensmittelbetriebe wie Gaststätten, Metzgereien, Supermärkte bis zu Imbissbuden aber auch Straßenfeste usw. unterliegen unseren Hygienekontrollen. Der vorbeugende Gesundheitsschutz gewinnt auf allen Ebenen der Lebensmittelproduktion an Bedeutung. Deshalb informieren und beraten Amtstierärztinnen und Amtstierärzte Betriebe, Herstellervereinigungen sowie Innungen in Fragen der Hygiene und halten auch enge Kontakte zu Verbraucherverbänden.

Im gesundheitlichen Verbraucherschutz werden Lebensmittel jeglicher Art und auch Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Tabakerzeugnisse überprüft und ggf. einer weitergehenden Untersuchung in unabhängigen staatlichen Instituten zugeführt.

Lebensmittelhygiene beinhaltet damit:

  • Mikrobiologische und sensorische Untersuchung von Lebensmitteln
  • maximalen Verbraucherschutz durch Kontrollen auf allen Stufen der Lebensmittelgewinnung und -verarbeitung
  • Überprüfung von Lebensmitteln aus Mitgliedstaaten und Drittländern
  • Überwachung der Eigenkontrollen der Betriebe

Fleischuntersuchung

Die Untersuchung der Schlachttiere und des Fleisches ist in umfassenden Rechtsvorschriften gesetzlich vorgeschrieben. Die tierärztlichen Aufgaben bestehen hier in der obligatorischen Untersuchung aller Schlachttiere vor und nach dem Schlachten.

Sie dienen damit nicht allein dem Schutz der Menschen vor einer Gefährdung durch Tierkrankheiten (Zoonosen), sondern auch dem Schutz vor eventuell noch im Fleisch vorhandenen Resten von Tierarzneimitteln wie z.B. Antibiotika, oder dem Schutz vor verbotenen Masthilfsmitteln mit synthetischen Hormonen. Nach derartigen Stoffen wird bei der Rückstandsuntersuchung regelmäßig gefahndet.

Abschließend erfolgt eine generelle Beurteilung des Fleisches; nur gesundheitlich unbedenkliches Fleisch darf in Verkehr gebracht werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter allein können diese aufwendige Aufgabe personell nicht lösen. Sie bedienen sich deshalb der Mitwirkung zahlreicher anderer, eigens dafür angestellter Tierärztinnen und Tierärzte sowie Fleischkontrolleurinnen und Fleischkontrolleure.

Die Schlachtbetriebe, Fleischzerlege- und Fleischverarbeitungsbetriebe unterliegen einer besonders strengen amtstierärztlichen Überwachung, damit das hochwertige, aber in hygienischer Hinsicht besonders empfindliche Lebensmittel Fleisch nicht durch Hygienemängel beeinträchtigt wird. Die Untersuchungen gelten jedoch nicht nur für Fleisch und Fleischerzeugnisse, die im eigenen Land erzeugt werden. Auch aus Drittländern eingeführtes Fleisch und Fleischerzeugnisse werden an speziell ausgestatteten Grenzkontrollstellen auf den Hygienestatus überprüft. Entsprechen die Produkte nicht den in der EU geltenden Anforderungen, erfolgt eine Zurückweisung der Ware.

 

Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs

Mit dem Auftrag den Verkehr von Arzneimitteln, die bei Tieren angewendet werden zu überwachen, ist dem amtstierärztlichen Dienst eine besonders schwierige Aufgabe zugewiesen.

Einerseits ist der Einsatz von Arzneimitteln in gewissem Umfang zur Gesunderhaltung der Tierbestände unerlässlich. Andererseits stellen Arzneimittel als Rückstände in Lebensmitteln ein bekanntes Problem dar, um dessen Lösung die Amtstierärzte intensiv bemüht sind.

Der Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT)

Der BbT ist die Berufsvertretung der beamteten und hauptberuflich angestellten Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik Deutschland. Mitglieder sind die Ländervereinigungen in den 16 Bundesländern.


Hauptaufgaben des Verbandes sind:

  • Vertretung der berufspolitischen Belange der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst gegenüber Gesetzgeber, Behörden, Arbeitgebern, Verbänden und der Öffentlichkeit,
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsorganisationen und Berufsorganisationen mit gleicher oder ähnlicher Aufgabenstellung im In- und Ausland,
  • Aufnahme und Pflege von Verbindungen zu Berufsorganisationen mit gleicher oder ähnlicher Aufgabenstellung im In- und Ausland,
  • Pflege und Vertiefung des berufsständigen Handelns und der Kollegialität,
  • Austausch neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen im Rahmen von Seminaren, Kongressen und Studienfahrten
  • Beratung der Recht setzenden Körperschaften des Bundes und der Länder sowie von Behörden, Organisationen und privaten Institutionen in allen fachlichen und beruflichen Fragen,
  • Gutachtertätigkeit auf Wunsch von Behörden und Benennung von Sachverständigen.

Kontakt

Bundesverband der beamteten Tierärzte

Kronacher Str. 30
96215 Lichtenfels
Telefon: 09 571-18 232
Telefax: 09 571-18 123
Internet: www.amtstieraerzte.de

Über uns

Unsere Seiten sind für Tierbesitzer und Tierärzte gemacht. Sie finden hier Adressen, Termine, Informationen zum Thema Tiergesundheit, den aktuellen Notdienst der saarländischen Tierärzte und vieles mehr.

Kontakt

Tierärztekammer des Saarlandes
Henri-Dunant-Weg 7
66564 Ottweiler

Telefon: +49 (0) 68 24/70 01 18

Telefax: +49 (0) 68 24/66 40