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Symbolbild GOT2022
22.11.2022

Aktualisierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft getreten

Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden.

Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig


2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bedenken Sie bitte, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt (u. a. die  gestiegenen Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie). Die Rolle des/der Tierarztes/Tierärztin als Berater:in zu vorbeugenden Maßnahmen in Nutztierbeständen ist immer anspruchsvoller geworden und muss entsprechend honoriert werden.
§ 5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Alle Praxen sind daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?

Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den/die Tierhalter:in vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzt:innen soll vorwiegend über die Leistung und
weniger über den Preis stattfinden.
Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher,
dass Tierärzt:innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter:innen z. B. durch Fortbildung und
Investitionen nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der  Mitarbeiter:innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz.
In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.

➢ Weitere Infos finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de

 

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