AUSBILDUNGSINFO
Prüfungstermine 2018:
Abschlussprüfung
25. und 26.04.2018, KBBZ
Praktische
Prüfung
26.05.2018, in der Tierklinik Elversberg
Abschlussfeier
06.06.2018, 18:00 Uhr KBBZ
Einschulung 2018:
06.08.2018, Uhrzeit wird noch auf der Homepage der Schule bekanngegeben
Auszubildende (m/w)
für 2018 gesucht ?
Die Agentur für
Arbeit Saarland bietet allen Tierärzten/-kliniken, Ärzten und
Zahnärzten einen kostenfreien Arbeitgeber-Service an. Dieser Service
unterstützt die Arbeitgeber bei der Besetzung von
Ausbildungsplätzen und von sozialversicherungspflichtigen Stellen.
Für die Mitglieder
der Tierärztekammer des Saarlandes bedeutet das z.B., dass der
Arbeitgeber-Service den sogenannten Stellenbesetzungsprozess im
tierärztlichen Bereich unterstützend begleitet und im Idealfall
auch mit einem passgenauen Bewerber/in erfolgreich besetzt.
Ansprechpartner/Innen
von Seiten der Agentur für Arbeit am Standort Saarbrücken für
Tierärzte/ -kliniken, Ärzte und Zahnärzte sind :
Frau Christine
Bücher (Tel.: 0681/ 944-1341)
Frau Mirjam Nitz
(Tel.: 0681/ 944-1190)
Herr Jochen
Schmitt-Rupp (Tel.: 0681/ 97038-1049)
Melden Sie uns schon
jetzt Ihre Ausbildungsstellen für das Jahr 2018! Wir freuen uns auf
Ihren Anruf.
Homepage:
www.arbeitsagentur.de
www.jobcenter-rvsbr.de
Arbeitgeber-Service
Hotline (kostenfrei) :
Tel.: 0800 4 5555 20
Email :
saarbruecken.arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Postadresse:
Agentur für Arbeit
Saarland – Standort Saarbrücken
Arbeitgeber-Service
Team 142
66088 Saarbrücken
Die Ausbildung erfolgt im Dualen System, das heißt in der Kleintierarztpraxis/Tierklinik und in der Berufschule und dauert in der Regel drei Jahre. Je nach Schulleistungen oder Vorbildung kann die Ausbildungszeit auf Antrag verkürzt werden.
Betrieb
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Berufsschule
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Ausbildungsordnung
Bestandteile der AO sind nach § 5 BBiG:
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Berufsbezeichnung
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Ausbildungsdauer
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Ausbildungsberufsbild
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Ausbildungsrahmenplan
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Prüfungsanforderungen
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Ausbildungsrahmenplan
Der Ausbildungsrahmenplan ist Anlage zu § 5 der Ausbildungsordnung. Er beinhaltet die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung und konkretisiert nach Breite und Tiefe die im Ausbildungsbild festgelegten Ausbildungs-berufsbildpositionen (Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten).
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Rahmenlehrplan
Der Rahmenlehrplan ist Grundlage für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und zeitlich sowie inhaltlich mit dem Ausbildungsrahmenplan abgestimmt. Der Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern folgt den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften. Der Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht wird in Lernfelder unterteilt.
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Betrieblicher Ausbildungsplan
Der Ausbildungsrahmenplan wird in einen betrieblichen Ausbildungsplan umgesetzt, der die Grundlage für die individuelle Ausbildung im Betrieb bildet.
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Wer eine Ausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellten absolvieren möchte, muss sich um einen Ausbildungsplatz in einer Tierarztpraxis oder Tierklinik bewerben. Vor Beginn der Ausbildung wird zwischen dem Ausbilder und dem/der Auszubildenden ein Ausbildungsvertrag geschlossen, der bei der Tierärztekammer des Saarlandes zur Einschreibung und Verwaltung des Ausbildungsverhältnisses eingereicht wird. Die für die Ausbildung von TFAs zuständige Berufsschule ist im Saarland das KBBZ Halberg, Kurt-Schumacherstr. 20, 66130 Saarbrücken. Hier findet zweimal in der Woche der Berufsschulunterricht statt.
Am Ende der Ausbildung steht die Abschlussprüfung, die aus einer schriftlichen Prüfung in den fünf Fächern Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und –verwaltung, Infektionskrankheiten und Seuchenschutz, Strahlenschutz in der Tierheilkunde und Wirtschafts- und Sozialkunde sowie einer mündlich/praktischen Prüfung besteht.
Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhält der/die Auszubildende Ihr Prüfungszeugnis und Ihren Ausbildungsbrief zur/zum Tiermedizinischen Fachangestellten.
Ausbildungsdauer:
Die reguläre Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre, mindestens jedoch 2 Jahre in Sonderfällen (§ 5 BBiG, § 2 Tiermed.Fachangest.Ausbild.V).
Verkürzung der Ausbildungszeit (§ 7 und 8 BBiG):
Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist möglich
um 6 Monate
- nur nach schriftlichem Antrag an die Tierärztekammer
- 1. bei Abiturienten (Vorlage des Abiturzeugnisses)
- 2. bei sonstigen Gründen (schriftliche Begründung)
um 12 Monate
- nur nach schriftlichem Antrag an die Tierärztekammer
- 1. bei einer bereits abgeschlossener Berufsausbildung (Vorlage des Prüfungszeugnisses)
- 2. bei Umschülern (Vorlage der Genehmigung der Maßnahme durch die Agentur für Arbeit sowie des Prüfungszeugnisses)
- 3. bei Wechsel der Ausbildung in medizinischen Hilfsberufen (Medizinische Fachangestellte/er, Zahnmedizinische Fachangestellte/er, Med.-Tech.-, Pharmazeut-Tech.-, Vet.Med.-Tech.-Assistent/in)
Teilzeitausbildung
Eine Teilzeitausbildung erfolgt mit mindestens 20 Wochenstunden – die Ausbildungszeit verlängert sich um 1 Jahr. Mit Einreichung des Ausbildungsvertrages bei der Tierärztekammer des Saarlandes muss ein schriftlicher Antrag auf Teilzeitausbildung gestellt werden.
Im 1. Jahr erfolgt die Ausbildung ausschließlich in der Ausbildungspraxis. Die Einschulung in die 1. Klasse der Berufsschule erfolgt im 2. Ausbildungsjahr.